Teilungserklärung

MCM Investor Management AG: Verkauf der Eigentumswohnung erfordert Zustimmung des Verwalters

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Eigentümer können ihre Immobilie oft nicht so ohne weiteres verkaufen. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung muss der Verwalter zustimmen.

Magdeburg, 26.03.2019. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Verkauf einer Eigentumswohnung. „Dabei lohnt sich ein Blick in die Teilungserklärung. Eigentümer können beim Verkauf ihrer Wohnung nämlich nicht immer frei darüber entscheiden, wer das Objekt in Zukunft bekommt. Die Zustimmung des Verwalters oder der Eigentümergemeinschaft ist oft Pflicht“, erklärt die MCM Investor Management AG.

„Planen Wohnungseigentümer also einen Verkauf, sollten sie unbedingt prüfen, von wem sie die Zustimmung einholen müssen. Das erspart Stress und Ärger. Oft haben Eigentümergemeinschaften eine Verwalterzustimmung. Der Verwalter schaut sich also den potentiellen Käufer an und muss zustimmen“, so die MCM Investor weiter. Ziel des Ganzen ist, dass die anderen Eigentümer einen wirtschaftlich verlässlichen Käufer in ihre Gemeinschaft aufnehmen, um spätere Konflikte zu vermeiden. Risikoreich könnte ein neuer Eigentümer sein, der beispielsweise sein Hausgeld nicht zahlen kann – denn das fällt zu Lasten aller anderen.

MCM Investor Management AG: Warum Eigentümer die Gewerbefläche nicht als Wohnraum nutzen dürfen

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Eigentümer können mit ihren Immobilien nicht immer zwangsläufig machen, was sie wollen. So dürfen sie beispielsweise nicht ohne Weiteres die Gewerbefläche als Wohnraum nutzen