Wechsel der Versicherungskennzeichen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 22 February 2019Höchste Zeit, den Versicherungsschutz zu erneuern
Mofas und Kleinkrafträder (Mopeds) dürfen vom 1. März 2019 an nur noch mit grünem Versicherungskennzeichen gefahren werden. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit.
Versicherungsschutz jetzt erneuern
Wie jedes Jahr zum 1. März brauchen Mofa-, Moped- und Mokickfahrer ein neues Versicherungs-Kennzeichen, denn pünktlich zu diesem Zeitpunkt beginnt für sie das neue Versicherungsjahr. Das gilt laut ARAG Experten übrigens auch für Motorroller, Segways, Quads, Minicars, S-Pedelecs und E-Bikes. Im Unterschied zu Motorrädern müssen diese Fahrzeuge nicht über das Straßenverkehrsamt zugelassen werden. Eine Fahrzeugsteuer wird auch nicht erhoben. Es besteht allerdings die vom Gesetzgeber geforderte Versicherungspflicht gemäß § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG). In diesem Jahr wechselt die Farbe des Versicherungs-Kennzeichens von blau auf grün. Sollten Sie nach dem 28. Februar noch mit einem veralteten Kennzeichen vom vergangenen Versicherungsjahr unterwegs sein, fahren Sie nicht nur ohne Haftpflicht-Versicherungsschutz, sondern machen sich auch strafbar.