Schäden am Parkett: Wann haften Mieter?
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 27 March 2019R+V-Infocenter: keine Haftung bei oberflächlichen Gebrauchsspuren
Wiesbaden, 27. März 2019. Kratzer, Dellen, Wasserflecken: Parkettböden sehen nach einigen Jahren oft mitgenommen aus - vor allem wenn Tiere oder Kinder im Haushalt leben. Doch ob Mieter dafür aufkommen müssen, hängt von der Art des Schadens und dem Alter des Bodens ab. Darauf macht das R+V-Infocenter aufmerksam.
Normale Abnutzung gehört dazu
Wohnen hinterlässt Spuren auf Holzböden oder Laminat. Doch nicht immer müssen Mieter beim Auszug dafür geradestehen. "Entscheidend ist, ob es sich um normale Abnutzung handelt oder ob die Schäden darüber hinausgehen", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Das bedeutet: Oberflächliche Kratzer und kleine Kerben sind auf Dauer unvermeidbar. Dasselbe gilt für hellere Flächen oder Abdrücke an Stellen, wo ein Möbelstück gestanden hat. Tiefe Kratzspuren etwa von Tieren, Wasserflecken oder starker Abrieb von Stuhlrollen sind hingegen vermeidbar. "Der Mieter ist dazu verpflichtet, das Parkett schonend zu behandeln, zumindest in einem zumutbaren Umfang", erklärt R+V-Experte Rempel.