Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 10 September 2019Tankstelle: Schwammwischer dient nicht zur Autowäsche
Ein Schwammwischer, der an Tankstellen für die Scheibenreinigung bereitliegt, dient nicht zum Vorwaschen des Autos vor dem Besuch der Waschanlage. Verursacht ein Kunde mit dem Wischer Kratzer auf der Motorhaube seines Autos, kann er den Tankstellenbetreiber daher nicht auf Schadenersatz verklagen. Dies entschied laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Landgericht Coburg.
Worum ging es bei Gericht?