Agenda 2011-2012: Gesundheitsminister verhindert Sterbehilfe
Verfasser: Dieterneu on Thursday, 28 February 2019Trotz eines Gerichtsurteils zur Abgabepflicht tödlich wirkender Medikamente an Schwerstkranke hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) entsprechende Maßnahmen des zuständigen Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn unterbunden.
Lehrte, 27.02.2019. Nach Medienberichten hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn entsprechende Maßnahmen des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 93 von insgesamt 123 vorliegenden Anträgen auf Sterbehilfe abgelehnt. Einen positiven Bescheid habe es in keinem einzigen Fall gegeben, 22 suizidwillige Patienten seien in der Wartezeit verstorben.
Eigentlich hatte das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz im März 2017 entschieden, dass Schwerkranke in einer „unerträglichen Leidenssituation“ vom zuständigen Bundesamt ausnahmsweise eine Erlaubnis zum Erwerb tödlich wirkender Betäubungsmittel erhalten können. Das Bundesgesundheitsministerium weigert sich jedoch, das Urteil umzusetzen. Dort heißt es, der Staat wolle sich nicht zur Suizidassistenz verpflichten – eine Weisung von Minister Spahn höchstpersönlich.