Geschichte und Entwicklung - deutsches Wettbewerbsrecht
Verfasser: pr-gateway on Saturday, 7 September 2019Schutz für den Wettbewerb durch das Bundeskartellamt und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Gastbeitrag von Valentin Markus Schulte, Volkswirt
Im Zuge der deutschen Industrialisierung im 19. Jahrhundert kam es in Deutschland vermehrt zur Bildung von Kartellen. Das Reichsgericht (zu der Zeit der Oberste Gerichtshof Deutschlands) kam 1897 zum Ergebnis, dass eine Kartellbildung im Sinne der Vertragsfreiheit allgemein zulässig sei. In Folge dessen bildeten sich in der deutschen Wirtschaft umfangreichen Kartelle. In der Zeit des Nationalsozialismus waren Kartelle weit verbreitet und von der Regierung zum Zweck der Lenkung und Kontrolle der Wirtschaft angeordnet. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges erließen die Alliierten Gesetze, welche die Verflechtungen der deutschen Wirtschaft aufhoben.
Neubeginn: Das geltende Bundesgesetz und seine Novellierungen