PKK Consulting AG Haftungsrisiken für Abschlussvermittler
Gemäß der Rechtsprechung des BGH haben Anlagevermittler bestimmte allgemeine Aufklärungspflichten vor Abschluss, während der Vertragslaufzeit, bis hin zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Informationen gegenüber dem Verbraucher müssen wahrheitsgemäß, sorgfältig, richtig und vollständig sein.
(vgl. BGHZ 74, 103 und BGH NJW 1982, 1095)
Ferner trifft einen Anlagevermittler auch eine allgemeine Offenbarungspflicht, d.h. er hat den Verbraucher über sämtliche wirtschaftlichen Daten des Unternehmens zu unterrichten, sofern dies nach der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu berücksichtigen wäre.
(BGH NJW 82, 1095)
Wer ist von der Beraterhaftung betroffen?
Alle Anlagevermittler, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Finanzdienstleister, Finanzberater, die in dem Zeitraum seit 1982 bis heute Versicherungsverträge oder Kapitalanlagen vermittelt oder abgeschlossen haben.
Welche Kapitalanlageprodukte fallen unter die Beraterhaftung?
Der Beraterhaftung unterliegen folgende Kapitalanlagen: