Die misslungene Reise: Wie man amit Reisemängeln umgeht
Verfasser: pr-gateway on Monday, 5 August 2019
1.Flugverspätung/ Streichung/ Überbuchung eines Fluges
Bei innereuropäischen Flügen gilt die sog EU-Fluggastrechte-Verordnung. Diese sichert Passagieren aus Flügen mit Abflughafen innerhalb der EU oder einer in der EU registrierten Fluglinie mit Zielflughafen innerhalb der EU besondere Rechte gegenüber der Fluggesellschaft. Zunächst sind Passagiere ab einer Flugverspätung von zwei Stunden über Verspätung und Grund der Verspätung aufzuklären und kann die Fluggesellschaft zu bestimmten Betreuungsleistun-gen wie Snacks und Erfrischungen oder auch, vor allem im Falle von Flugstreichungen, die Un-terbringung in einem geeigneten Hotel und der Transfer zwischen Flughafen und Hotel verpflichtet sein.