Bundesverfassungsgericht blockiert Einheitliches Patentgericht
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 25 March 2020Bundesverfassungsgericht blockiert Einheitliches Patentgericht
Das Gesetz zu dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG) ist nichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 13. Februar 2020 entschieden.
Zum Aktenzeichen 2 BvR 739/17 veröffentlichte das BVerfG einen Beschluss, nachdem das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG), das Hoheitsrechte auf das Einheitliche Patentgericht übertragen soll, nichtig ist. Das Übereinkommen bewirke der Sache nach eine materielle Verfassungsänderung, sei aber vom Bundestag nicht mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet worden.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Bürgerinnen und Bürger zur Sicherung ihrer demokratischen Einflussmöglichkeiten grundsätzlich ein Recht darauf haben, dass Hoheitsrechte nur in der vom Grundgesetz vorgesehenen Form übertragen werden. Hier habe es aber an der erforderlichen Mehrheit gefehlt.