Hunderunde mit dem Rad: Was ist erlaubt?
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 27 May 2020ARAG Experten über die Besonderheiten der Gassirunde mit dem Fahrrad
Wer seinem in der Corona-Pandemie etwas faul gewordenen Hund mal richtig Beine machen möchte, sollte über eine Gassirunde mit dem Fahrrad nachdenken. Gedanken über die Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen sich Hundehalter dabei nicht machen, denn es ist ausdrücklich erlaubt, mit dem Hund an der Leine auf den Drahtesel zu steigen (Paragraf 28, Artikel 1).
Leinenpflicht oder nicht?
Hierzu äußert sich die StVO nicht eindeutig, sondern erlaubt Haustiere im Verkehr nur dann, wenn sie von "geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können". Im Zweifel könnte dieser Hinweis nach Ansicht der ARAG Experten als Leinenpflicht ausgelegt werden. Zudem müssen sich Hundehalter - egal, ob sie die Hunderunde per Rad oder zu Fuß absolvieren - an die örtliche Leinenpflicht halten, wenn diese vorgeschrieben ist. Dabei geben die ARAG Experten zu bedenken, dass es, je nach Gemeinde, nicht nur eine Leinenpflicht für bestimmte Hunderassen geben kann. Auch saisonal - beispielsweise auf Wiesen, Grünflächen oder am Strand - kann im Sommer eine Leinenpflicht für Hunde bestehen, während die Vierbeiner im Winter frei laufen dürfen. Mancherorts gilt auch eine generelle Leinenpflicht im Stadtgebiet. Die meisten Gemeinden informieren auf ihrer Homepage über die örtlichen Vorschriften zur Leinenpflicht.