Stromweiterleitung an Dritte
Verfasser: pr-gateway on Friday, 2 October 2020Gesetzeskonformes Messkonzept mit econ solutions
Ab 01. Januar 2021 müssen privilegierte Unternehmen, die auf ihrem Betriebsgelände Strom an Dritte weiterleiten, ein geeignetes, zeitsynchrones und von einem Wirtschaftsprüfer testiertes Messkonzept vorweisen. Mit der neuen Energiemanagement-Software econ4 der econ solutions GmbH können Unternehmen dieser verschärften Nachweispflicht gesetzeskonform und kostensparend nachkommen. Das Messkonzept von econ solutions ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC testiert.