Wohneigentum als Sicherheit und Vorsorge
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 5 November 2020
Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 - von Thomas Friese, Immobilienentwickler aus Oldenburg/Berlin
Mit der Schaffung des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 1951 hat der deutsche Gesetzgeber das Ziel verfolgt, Privatpersonen zu Investitionen in dem Wohnungsbau zu animieren, Eigentum in breite Teile der Bevölkerung in den Städten zu ermöglichen und den Wiederaufbau nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs nach 1945 zu beschleunigen. Diese Ziele waren politisch Anfang der fünfziger Jahre breiter Konsens. Offenbar ein Erfolgsmodell. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es in Deutschland nicht die Möglichkeit, dass Wohnungen in Häusern unterschiedlichen Eigentümern gehörten. Grundsätzlich gilt, dass das Eigentum an einem Gebäude aufgespalten in Sondereigentum (Wohnung und Keller bzw. Garage) und Gemeinschaftseigentum (Garten, Flur und so weiter) wird. Die Verwaltung des Sondereigentums hat der Eigentümer. Darüber hinaus wird demokratisch entschieden. Es entstehen Wohneigentümergemeinschaften (WEG).
Erfolgsmodell Eigentumswohnungen in Deutschland