Betriebsschließung wegen Corona - Ansprüche gegen Versicherung durchgesetzt
Verfasser: pr-gateway on Monday, 26 October 2020Betriebsschließung wegen Corona - Ansprüche gegen Versicherung durchgesetzt
Der Versicherer muss für die Corona-bedingte Schließung einer Münchener Gaststätte aufkommen. Die Gastwirtin setzte ihren Anspruch am Landgericht München durch (Az.: 12 O 5868/20).
Erst mussten u.a. Gastwirte ihre Lokale im Frühling aufgrund der Corona-Pandemie schießen, dann weigerten sich die Versicherer für den Schaden aufzukommen, obwohl die Wirte eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben. Doch so leicht können es sich die Versicherer nicht machen. Das Landgericht München hat mit Urteil vom 22. Oktober 2020 erneut entschieden, dass die Versicherung eintrittspflichtig ist, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte. Bereits am 1. Oktober hatte das Gericht in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Versicherung einem Gastwirt aus München eine hohe Entschädigung zahlen muss.