Vom Wohnort zum Kunden - Fahrzeit oder Privatvergnügen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 1 December 2015Verfasserin: Rechtsanwältin Ingrid Heinlein, Anwaltsbüro Bell & Windirsch, Düsseldorf
Schließt der Arbeitgeber seine Niederlassung und weist er seine Außendienstmitarbeiter an, in Zukunft direkt von ihrem Wohnort aus die Kunden aufzusuchen und nach Besuch des letzten Kunden an ihren Wohnort zurückzukehren, handelt es sich bei der Fahrzeit vom Wohnort zum ersten Kunden und der Fahrzeit vom letzten Kunden zum Wohnort um Arbeitszeit im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der europäischen Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeit.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 10.09.2015 - C-266/14
(Leitsatz von der Verfasserin)