Berliner Testament und das Supervermächtnis
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 13 August 2015Berliner Testament und das Supervermächtnis
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html Beim Ehegattentestament oder Berliner Testament werden u.U. die Steuerfreibeträge der erbberechtigten Kinder verschenkt. Abhilfe kann das sog. Supervermächtnis schaffen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ziel des gemeinschaftlichen Ehegattentestaments oder Berliner Testaments ist die Versorgung des Ehepartners nach dem Tod des anderen. Im Berliner Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig zum Alleinerben und die gemeinsamen Kinder in der Regel als Schlusserben ein.
Als Folge wird der Ehepartner im ersten Erbfall zum Alleinerben. Mit dem Tod des zweiten Ehepartners fällt der Nachlass an die Kinder. Diese gängige und in vielen Fällen auch sinnvolle Nachlassregelung bietet auch Nachteile. Besonders wenn großes Vermögen vererbt wird. Denn dann werden die steuerlichen Freibeträge der Kinder nicht genutzt und der Nachlass unter Umständen zweimal versteuert.