Scheinselbstständigkeit: große Rechtsunsicherheit bei der Abgrenzung zu Selbstständigen
Verfasser: pr-gateway on Monday, 28 March 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Die Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen bzw. Arbeitnehmern ist mit Sicherheit eines der unübersichtlichsten Problemfelder im Arbeitsrecht. Die Gerichte prüfen einzelfallbezogen, die Beurteilung ist dabei beinahe der Willkür der Gerichte ausgesetzt, könnte man sagen. Darüber hinaus gehen Arbeitsgericht, Finanzgerichte und Sozialgerichte auch noch von anderen Arbeitnehmerbegriffen aus. So kann natürlich keine Rechtssicherheit entstehen.
Einzelfallprüfung der Gerichte:
Die Überprüfung des Status von Selbstständigen / Scheinselbstständigen erfolgt nach der Abschaffung des ursprünglich gesetzlich geregelten Kriterienkatalogs bezogen auf den Einzelfall, wobei zahlreiche Indizien und Kriterien von den Gerichten gewichtet werden. Vieles hängt hier in der Regel davon ab, wer welche Kriterien an welcher Stelle beweisen kann. Dann stellt sich die Frage, wie das jeweilige Gericht diese Vielzahl an Kriterien im Einzelfall beurteilt.
Sicherheit kann es nur bei klaren Regelungen und entsprechender Umsetzung in der Praxis geben: