OLG Düsseldorf: Geschäftsführer haftet bei Markenrechtsverletzungen nicht automatisch
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 11 February 2016OLG Düsseldorf: Geschäftsführer haftet bei Markenrechtsverletzungen nicht automatisch
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-ma...
Verletzt ein Unternehmen das Markenrecht, haftet der Geschäftsführer dafür nicht automatisch. Das geht aus einem Urteil der OLG Düsseldorf vom 10. November 2015 hervor (Az.: I-20 U 26/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 18. Juni 2014 eine pauschale Haftung des Geschäftsführers bei unlauterem Wettbewerb im Unternehmen abgelehnt (Az.: I ZR 242/12). Der BGH hatte entschieden, dass der Geschäftsführer nur dann hafte, wenn er persönlich aktiv an den Wettbewerbsverstößen beteiligt war oder diese hätte verhindern müssen. Allein seine Organstellung und die allgemeine Verantwortlichkeit für den Geschäftsbetrieb begründen seine Haftung nicht.