Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Thema Dresscode am Arbeitsplatz bei hohe Temperaturen.
Wenn die Sommertemperaturen kommen, ist die Freude in der Regel zunächst groß. Wenn es dann aber so richtig heiß wird, sind Arbeitnehmer schnell am Stöhnen, besonders wenn sie bei ihrer Arbeit auch noch den üblichen Dresscode einzuhalten haben.
Auch bei Hitze Dresscode einhalten:
Unabhängig davon wie quälend heiß es sein mag, darf der übliche Kleidungsstil in der Firma von Mitarbeitern nicht einfach verletzt werden. Ist man etwa bei einer Bank oder Versicherung beschäftigt, ist eingehend davor zu warnen, einfach in legerer Kleindung am Arbeitsplatz aufzutauchen. Auf der anderen Seite trifft allerdings Arbeitgeber auch die Verpflichtung, an ihrem Arbeitsplatz Schutzvorkehrungen gegen übermäßige Hitze zu treffen. Die Lufttemperatur darf nach der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) in Arbeitsräumen nicht höher als 26 °C betragen. Dafür muss der Arbeitgeber also Sorge tragen. Daraus ergeben sich jedoch weder großartige Sanktionsmöglichkeiten für Arbeitnehmer noch deren Berechtigung, bei 30 °C im Büro mit Badelatschen zu erscheinen.
Hat der Arbeitgeber einen gelockerten Dresscode ausdrücklich erlaubt, kann man dem als Arbeitnehmer in konservativer Weise folgen. Dabei sollten man darauf achten, nie derjenige zu sein, der am freizügigsten im Büro erscheint.