BGH stärkt Arztrechte gegenüber Jameda
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 10 March 2016
(NL/7218036207) München, den 02.03.2016. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1. März 2016 entschieden, dass das Ärztebewertungsportal jameda die Bewertungen seiner Mitglieder besser überprüfen muss.
Geklagt hatte ein Zahnarzt, der von einem Patienten schlecht bewertet wurde. Dieser hatte dem Zahnarzt unter den Punkten Behandlung, Aufklärung und Vertrauensverhältnis jeweils die schlechteste Note 6 gegeben. Als Gesamtergebnis wurde die Durchschnittsnote 4,8 vergeben und zugleich von dem Patienten mitgeteilt, dass er den Arzt nicht empfehlen könne.
Der Zahnarzt wollte dies nicht auf sich sitzen lassen und verlangte daher von dem Bewertungsportal die Entfernung der Bewertung. Daraufhin forderte Jameda bei seinem Nutzer zwar eine Stellungnahme zu der anonym abgegebenen Beanstandung an, leitete diese aber aus Datenschutzgründen nicht an den Zahnarzt weiter und weigerte sich auch, die Bewertung aus dem Portal zu entfernen.
Der Zahnarzt machte daraufhin geltend, dass der Patient möglicherweise überhaupt nicht bei ihm in Behandlung gewesen sei und verlangte in der Folge einen Nachweis für die erfolgte Behandlung. Auch dies lehnte Jameda ab.