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Sportsponsoring: inMedias Kommunikation vermarktet das Internationale Sommerfestival

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Lohmar/Darmstadt 22. April 2016. Die Lohmarer Agentur für PR und Sponsoring inMedias Kommunikation vermeldet einen Neuzugang im Sportbereich: ab sofort vermarktet das Team um Geschäftsführer Markus Bartha eines der größten Reit-Events in der Rhein-Main-Region - das Internationale Sommerfestival in Darmstadt-Kranichstein.

Der Kranichsteiner Hof aus Darmstadt setzt auf die Sponsoringexpertise von inMedias Kommunikation und beauftragte die Agentur mit der Entwicklung eines langfristigen Vermarktungskonzeptes. Individuelle Tools zur Markensinzenierung in einem emotionalen Umfeld sollen potenzielle Partner für den Reitsport begeistern.

Nach dem großen Erfolg des Reitturnieres des Kranichsteiner Hof im vergangenen Jahr, findet der exklusive Reitsport-Event erneut vom 22. bis 25. September 2016 statt. Hochkarätige Dressur- und Springreiter aus über 20 Nationen ziehen Tausende von Zuschauern auf die Reitsportanlage in Kranichstein.

Markus Bartha: "Internationaler Reitsport in der Region ermöglicht den Zugang zu einer absoluten Premium-Zielgruppe, die mit klassischer Werbung kaum anzusprechen ist."

Die mehrtägige Veranstaltung lockt über 5.000 Gäste und zahlreiche Medienverteter in die Region. Das parkähnliche Ambiente, ein exklussiver VIP-Bereich und die legendäre "Ugly Horse Party“ sind prädestiniert, um Marken und Produkte über Sportsponsoring professionell in Szene zu setzen.

Beschäftigung des freien Mitarbeiters im Home-Office schließt Scheinselbstständigkeit nicht aus

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Einige Auftraggeber lassen Auftragnehmer in der Praxis im Home-Office arbeiten, um so Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.

Home-Office schließt Scheinselbstständigkeit nicht aus. Nicht nur Selbstständige, auch Arbeitnehmer können im Home-Office tätig sein. Es kommt letztlich maßgeblich auf die tatsächliche Vertragsdurchführung an. Für ein Arbeitsverhältnis prägend ist das Erteilen von Weisungen. Das kann im Zeitalter des Internets aber auch problemlos online geschehen. Wenn also ein "freier Mitarbeiter" vom Chef ausführliche Anweisungen erhält, wie er seine Tätigkeit ausführen soll, er sich etwa im Krankheitsfall abmelden oder Urlaub beantragen bzw. absprechen muss, deutet vieles darauf hin, dass tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt.

Zentrale Kriterien eines Arbeitsverhältnisses. Zu den weiteren wesentlichen Kriterien für die Einordnung als Arbeitsverhältnis zählen etwa feste Arbeitszeiten, feste Pausenzeiten und eine enge Eingliederung in die betrieblichen Abläufe. Eine solche Eingliederung kann auch über das Internet vorgenommen werden. Wer sich permanent mit den Arbeitnehmern des Auftraggebers abstimmen muss, wer diesen Anweisungen erteilt, bzw. von diesen Anweisungen erhält, wird in der Regel scheinselbständig, also Arbeitnehmer sein.

Unternehmerpreis von Forum Kiedrich geht an LUORO GmbH

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Unternehmerpreis von Forum Kiedrich geht an LUORO GmbH
LUORO GmbH erhielt Unternehmerpreis von Forum Kiedrich

Wiesbaden, 22.4.2016. Den Gründern der LUORO GmbH, Louis Bahlmann und Burak Dönmezer, wurde am 38. Gründermarkt der Unternehmerpreis des Forum Kiedrichs verliehen. Das junge Kölner Unternehmen überzeugte die Fachjury mit ihrer Geschäftsidee, der LUORO Wingbrush Interdentalbürste. Diese neuartige Interdentalbürste ermöglicht es durch ihre innovative Form und Funktion, Zahnzwischenräume einfacher, schneller und gründlicher zu reinigen als herkömmliche Produkte. Im Rahmen des Gründerwettbewerbs des Forum Kiedrichs präsentierte sich LUORO gemeinsam mit insgesamt 17 weiteren Startups vor Mentoren und Investoren in Wiesbaden. Hauptziel der Gründer war, auf dem hochkarätigen Gründermarkt Investoren für zukünftige Pläne zu gewinnen. Hierzu zählen für das Kölner Unternehmen aktuell unter anderem Patenterweiterungen, Werkzeugkosten für neue Produkte sowie Marketing- und Personalkosten.

Wann haben Arbeitnehmer eine Kündigung aufgrund einer Krankheit zu erwarten?

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Während der Krankheit kein besonderer Kündigungsschutz

Zunächst einmal ist ein Arbeitnehmer nicht in besonderem Maße vor einer Kündigung geschützt, während er krank ist. Eine Kündigung des Arbeitgebers kann demnach unter den gleichen Voraussetzungen ergehen wie sonst.

Kein Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit regelmäßig weniger als zehn Mitarbeitern beschäftigt sind, haben keinen Kündigungsschutz. Eine Kündigung des Arbeitgebers ist auch während der Krankheit unter Einhaltung der Kündigungsfrist zulässig. Unter besonderen Umständen kann eine Kündigung aber treuwidrig sein. Wenn der Arbeitgeber etwa aufgrund eines Betriebsunfalls des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis kündigt, liegt ein solcher Fall einer treuwidrigen und damit unwirksamen Kündigung vor. Solche Fälle kommen aber nur selten vor und sind zudem nur schwer zu beweisen.

Im ersten halben Jahr der Beschäftigung auch kein Kündigungsschutz

Sicherer Stand und gute Haltung für die Kleinen: Kompetenz-Zentrum Langmeier lädt zu kostenlosem Kinderfußanalyse-Tag

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- Experten prüfen Füße von Kindern vom Lauflernalter bis 16 Jahre
- Bayerisches Gesundheitsministerium unterstützt Aktion
- 23. April 2016, 9-16 Uhr, Kompetenz-Zentrum (Rosenheimer Str. 42, Raubling)

Raubling, 22. April 2016 - Zu wenig Bewegung, falsches Schuhwerk, schlechte Haltung - Kinder und Jugendliche leiden heute stärker als früher bereits in jungen Jahren unter bedenklichen Fehlhaltungen. Besondere Bedeutung kommt dabei den Füßen der Kleinen zu. Sind sie intakt, sind die besten Voraussetzungen für ein gesundes Wachstum gelegt. Um dies zu prüfen, lädt das Kompetenz-Zentrum Langmeier mit Unterstützung des Bayerischen Gesundheitsministeriums dieses Jahr bereits zum 22. Mal zu einem kostenlosen Kinderfußanalyse-Tag nach Raubling ein. Am Samstag, 23. April 2016, können Eltern Füße, Schuhwerk und Anatomie ihrer vom Lauflernalter bis 16 Jahre kostenlos prüfen lassen - außerdem stehen die Therapeuten und Techniker des renommierten Langmeier Kompetenz-Zentrums für Fragen rund um Senk- und Plattfüße, orthopädische Statik, gesunde Haltung und Therapiemöglichkeiten zur Verfügung.

Mitbestimmung des Betriebsrats bei betrieblichem Eingliederungsmanagement

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In einem aktuellen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22.03.2016 (Az. 1 ABR 14/14) geht es um die Mitbestimmung des Betriebsrats im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus der Entscheidung ziehen?

Fachanwalt Bredereck: Mit seinem Beschluss hat das BAG ein wenig Aufsehen erregt. Unter anderem liest man zum Teil, das BAG habe die Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement aufgehoben. Gibt es jetzt zu Recht Aufregung?

Fachanwalt Dineiger: Ja und nein. Richtig ist, dass sich das BAG mit den Grenzen des Mitbestimmungsrechts im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements auseinandergesetzt hat. Eine Aufhebung der Mitbestimmung gab es aber nicht.

Fachanwalt Bredereck: Zunächst vielleicht noch einmal zur Klarstellung die Frage, worum es sich beim betrieblichen Eingliederungsmanagement überhaupt handelt und welche Bedeutung es hat?

Sperrfrist bei Eigenbedarfskündigung: aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin

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Hat der Vermieter die Wohnung erworben, bevor die Kündigungsschutzklausel-Verordnung des Berliner Senats vom 13.08.2013 in Kraft getreten ist, greift die Sperrfrist dennoch.

Sperrfrist greift ab Zeitpunkt der erstmaligen Veräußerung

Das Landgericht Berlin hat sich in einem aktuellen Urteil vom 17.03.2016 (Aktenzeichen: 67 O 30/16) wieder einmal mit der Sperrfrist von zehn Jahren bei einer Eigenbedarfskündigung auseinandergesetzt.

Fakten

Seit 1979 hatte der Mieter die Wohnung gemietet. Die Umwandlung in Wohnungseigentum erfolgte 2009. Der aktuelle Vermieter hatte die Wohnung erworben, bevor die Berliner Kündigungsschutzklausel-Verordnung in Kraft getreten war. Der Vermieter konnte demnach nicht wissen, dass eine Sperrfrist ihn an einer Kündigung hindern würde.

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Tschechisch | Werbegestaltung schon ab 19 Euro

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GIG wächst schneller als die Branche

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GIG wächst schneller als die Branche

Laut Lünendonk *1 wächst die Facility Management-Branche in Deutschland jährlich durchschnittlich um 4 Prozent. Die GIG-Unternehmensgruppe konnte im vergangenen Jahr erneut ein rasantes Wachstum im Vergleich zum Markt aufweisen. Der deutschlandweit tätige Spezialist für technisches Facility Management wuchs um 32 Prozent. Dies gab das Unternehmen anlässlich seiner Frühjahrs-Fachkonferenz bekannt.

Allein im letzten Jahr hat das Unternehmen mit Hauptsitz in Berlin über 155 neue Mitarbeiter eingestellt. Damit rangiert das familiengeführte Unternehmen bei den Neueinstellungen noch vor Henkel und der Allianz *2.

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