Die Trennung dokumentiert das Scheitern der Ehe
Um die Ehe nicht ins Belieben der Ehepartner zu stellen und ihre Wertigkeit für die Gesellschaft und die Familie zu wahren, fordert das Gesetz, dass die Ehe gescheitert ist. Ausdruck des Scheiterns der Ehe ist, dass sich die Eheleute trennen, also ihre häusliche Gemeinschaft aufheben wollen. Sofern die Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden soll, sind die Räumlichkeiten aufzuteilen. Lediglich Gemeinschaftsräume dürfen gemeinsam genutzt werden.
Versöhnungsversuche schaden der Trennung nicht
Auch während der Trennung können die Ehepartner eine Versöhnung versuchen. Diese unterbricht die laufende Frist des Trennungsjahres nicht. Leben die Partner wieder zusammen, wird nach spätestens drei Monaten unterstellt, dass sie sich nicht mehr trennen wollen. Andernfalls beginnt das Trennungsjahr von Neuem zu laufen.
Scheidung frühestens nach einem Jahr Trennungszeit
Frühestens nach einem Trennungsjahr kann der Richter die Scheidung aussprechen. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner die Scheidung beantragen oder der eine dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt. Verweigert ein Partner die Zustimmung, wird das Scheitern erst nach drei Jahren des Getrenntlebens bedingungslos anerkannt. Die Dauer der Ehe spielt dabei keine Rolle. Die vielfach gewünschte "Blitzscheidung" gibt es nicht.
Ablauf des Scheidungsverfahrens