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7. qualityaustria Lebensmittelforum: Lebensmittel auf dem Prüfstand

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 Lebensmittel auf dem Prüfstand
Am 14. Oktober 2015 findet das 7. qualityaustria Lebensmittelforum im LFI-Hotel in Linz statt.

Nach den Skandalen der letzten Monate ist die Lebensmittelindustrie in die öffentliche Kritik geraten, das Vertrauen der Konsumenten muss zurückgewonnen werden. Das 7. qualityaustria Lebensmittelforum am 14. Oktober 2015 in Linz steht im Zeichen der aktuellen Herausforderungen für Produzenten und Verarbeiter. Es zeigt auf, wie im Spannungsfeld zwischen Preisdruck und restriktiven rechtlichen Anforderungen lebensmittelbedingte Risiken erfolgreich gemanagt werden und es gelingt, innerbetrieblich die Sicherheit der Lebensmittel zu erhöhen.

Sparda-Bank mit höchster Kundenzufriedenheit

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München - Die Sparda-Bank München eG gehört zu den Banken mit den zufriedensten Kunden in Deutschland. Bereits zum 23. Mal haben Verbraucher für die jetzt veröffentlichte Studie "Kundenmonitor Deutschland 2015" ihre Stimmen abgegeben und dabei die Sparda-Banken unter allen Finanzinstituten mit Bestnoten ausgezeichnet.

"Wir verstehen uns als Partner unserer Mitglieder und legen großen Wert auf faire Beratung und den persönlichen Kontakt", sagt Helmut Lind, Vorstandsvorsitzender der Sparda-Bank München. Die hervorragende Platzierung beim Kundenmonitor Deutschland 2015 bestätige einmal mehr die bodenständige und werteorientierte Ausrichtung der Bank. "Die ausgezeichneten Studienergebnisse bekräftigen uns in unserem unternehmerischen Handeln im Sinne des Gemeinwohls. Kunden und Mitglieder stehen gleichermaßen wie unsere Mitarbeiter, die Gesellschaft in Oberbayern und der Schutz unserer Umwelt im Mittelpunkt", führt der Vorstandsvorsitzende weiter aus. "Das Vertrauen, das uns die Mitglieder und Kunden entgegenbringen, bestärkt uns für die Zukunft."

Im Pannenfall in guten Händen

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Im Pannenfall in guten Händen
Kleinfahrzeugtransporte – immer erreichbar von 9 bis 23 Uhr

Die Firma kleinfahrzeugtransporte.com, die im Bereich europaweiter Fahrzeugversand längst zu den führenden Anbietern zählt, arbeitet an einem umfassenden Service-Netzwerk für Zweiradfahrer.

Pannen- und Abschleppservice (http://kleinfahrzeugtransporte.com) für Motorräder

Tag der Zahngesundheit: Zähne pflegen und erhalten geht anders!

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 Zähne pflegen und erhalten geht anders!
DENTTABS-Zahnputztabletten

DENTTABS-Zahnputztabletten sind ein vollständiger, ökologischer und nachhaltiger Ersatz zur herkömmlichen Zahnpasta. Nur am 25. September 2015, dem "Tag der Zahngesundheit", gibt es 20% Innovations-Rabatt unter www.DENTTABS.de (http://www.DENTTABS.de)

Seit über 100 Jahren gibt es kaum Veränderungen an der Idee "Zahnpasta". Viele der mehr als 100 möglichen Inhaltsstoffe sind in Frage gestellt und stehen teilweise als mögliche Ursache von Zahn- und Mundproblemen oder als Auslöser von Allergien und anderen systemischen Erscheinungen in Verdacht. Dennoch hat sich bislang kaum jemand über praktikable Alternativen Gedanken gemacht.

Das Berliner Familienunternehmen proDentum Dentaltechnik hat unter Führung von Mitinhaber Axel Kaiser und in Zusammenarbeit mit Prof. (em.) Dr. Peter Gängler von der Universität Witten/Herdecke eine Plaque-brechende Neuheit im Bereich Mundhygiene entwickelt.

Hotelvergleich oder Meta-Hotelvergleich - das ist die Frage

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Meta-Hotelvergleichsportale versprechen in der Werbung, dass diese alles über Hotels wissen und sicher die besten Preise finden. Soll der Verbraucher jetzt besser auf einem Meta-Hotelvergleichsportal wie Trivago oder discavo suchen oder ist er besser auf einem regulären Hotelvergleichsportal aufgehoben. Dieser Frage ist das Ratgeberportal Vergleichportale.expert (http://vergleichsportale.expert/hotelvergleichsportale/) nachgegangen und hat die Portale für den Hotelvergleich analysiert.

Das Ergebnis ist eindeutig: die veröffentlichten Testergebnisse der letzten Jahre legen den Schluss nahe, dass viele Hotelvergleichsportale weder beim Preis noch beim Service das halten, was der Nutzer sich davon verspricht. Zum gleichen Ergebnis kommt das Ratgeberportal auch bei den besonders beliebten Metaportalen, welche lediglich die Preise eines Hotel auf vielen Hotel-Vergleichsportalen vergleichen. Das Ratgeberportal gibt deshalb folgende Tipps für die Suche nach einem günstigen Hotel:

Reisetrend 2015/16: Back to Basic, mit einem Hauch von Luxus

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Urlauber stellen höhere Anforderungen aufgrund der knappen Freizeit

Einer der auffallendsten aktuellen Reisetrends ist der Urlaub in der Natur, back to Basic, aber dann voll ausgestattet. Ein echtes Erlebnis ist dabei sehr wichtig: Verbraucher wollen 'erfüllt und bereichert' von einer sozialverträglichen Reise zurückkehren.

Trend 1: Back to Basic, aber bitte mit Komfort
Umfragen haben ergeben, dass Verbraucher im Urlaub mehr denn je nach Ruhe und Entspannung suchen. Marjolijn Pronk, Geschäftsführerin von Explore Tanzania: "Obwohl der Reisende eine immer bewusstere Haltung in Bezug auf Umwelt- und Naturschutz einnimmt, sind Qualität, Komfort und Luxus oft unverzichtbar. Da man das ganze Jahr über Stress und Leistungsdruck im Arbeitsleben spürt und meist nur wenig Freizeit hat, sind die Anforderungen an den Urlaub entsprechend hoch." Das auf maßgeschneiderte Safaris spezialisierte Reiseunternehmen merkt dies an der steigenden Nachfrage nach ihren sogenannten Green Camps: transportable Zeltlager, die der Migration der Tiere folgen, mitten in der Wildnis, also campen in unberührter Natur – aber dann im stilvollen Privatzelt mit eigener Dusche, einem gemachten Bett mit feiner Bettwäsche und optimaler Verpflegung.

Kriegen Sie den Deal?

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Kriegen Sie den Deal?
Zielsicher die Auftragswahrscheinlichkeit ermitteln – wie das gelingt? Mit der App von Ulrik Neitzel

Effizienz im Verkauf ist eines der Top-Themen, die stets auf den Tisch kommen. Aber wie wird ein Verkäufer effizienter? "Indem er schneller eine konkrete Antwort vom Kunden erhält, ob er den Deal bekommt oder nicht", ist die klare Aussage von Ulrik Neitzel. Der Vertriebstrainer kennt die Branche sowie deren Anforderungen gut und hat genau für diese Anforderungen eine App entwickelt, mit der jeder Vertriebler die Auftragswahrscheinlichkeit errechnen kann. Und damit feststellt, ob es sich lohnt, weiter Zeit und Energie in den Kunden zu investieren.

Prospektständer für den perfekten Messeauftritt online bestellen

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Prospektständer für den perfekten Messeauftritt online bestellen

Spiesen, 25.09.2015 Handouts und Give-aways sollten stets optimal sichtbar präsentiert werden. Unter Verschluss oder unter der Ladentheke sind sie nutzlos. In einem Prospektständer lassen sich diese Werbemittel wunderbar präsentieren. Zudem werden dem Besucher Prospekte in einem Ständer übersichtlich, ansprechend und dezent offeriert. Außerdem können Sie als Präsentator immer gut erkennen, welches Infomaterial ggf. nachgelegt werden muss.

Mängel an der Mietsache: Zurückbehaltungsrecht des Mieters neben der Mietminderung

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen

Ausgangslage:

Bei Mängeln an der Mietsache kann der Mieter neben den Ansprüchen auf Instandsetzung auch die Mietminderung geltend machen. Schließlich gilt es zusätzlich aber auch noch das Zurückbehaltungsrecht nach § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB zu berücksichtigen, das an einem weiteren Betrag des Mietzinses besteht. Mit dem Zurückbehaltungsrecht soll Druck auf den Vermieter ausgeübt werden können, um ihn zur Beseitigung der entsprechenden Mängel zu bewegen. Hat dieser die Instandsetzung nach vorgenommen, wird der Betrag, den der Mieter zurückgehalten hat, nachgezahlt. Die Gerichte sind in Urteilen im Hinblick auf die Höhe des entsprechenden Betrages sowie dem Zeitraum der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts stark voneinander abgewichen. Gerade dann, wenn der Vermieter wegen überhöhter Mietminderung gekündigt hatte, konnte die Frage, ob und in welcher Höhe neben der Mietminderung ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins bestand, entscheidend sein dafür sein, ob der Mieter die Wohnung verliert.

Aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Überstunden des Betriebsrats: Vergütungspflicht?

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Das Betriebsratsamt ist im Hinblick auf seine Rechtsnatur etwas speziell. Ausgehend von der gesetzlichen Grundkonstruktion handelt es sich dabei um ein Ehrenamt. Allerdings muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Zeit seiner Ratstätigkeit nach dem Betriebsverfassungsgesetz eine Vergütung zahlen. Dies stellt einen gewissen Widerspruch dar, der in der Praxis auch immer wieder zu Streit führt.

Der Arbeitgeber muss die Entgeltzahlung für den entsprechenden Zeitraum ganz normal abrechnen und leisten, wenn die Betriebsratstätigkeit innerhalb der regulären Arbeitszeit liegt. Problematisch können die Fälle dann werden, wenn der Betriebsrat mehr als die normale Arbeitszeit benötigt, um seine Tätigkeit auszuüben. Dann kommt es zu Überstunden im Rahmen seiner Betriebsratstätigkeit. Dazu ist er natürlich berechtigt, es stellt sich nur die Frage, ob ihm für diese Zeit auch eine Vergütung zu zahlen ist. § 37 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz schreibt diesbezüglich vor, dass der Betriebsrat seine Betriebsratstätigkeit innerhalb der Arbeitszeit zu erbringen hat. Fazit: wenn er darüber hinaus tätig wird, handelt es sich um ein echtes und nicht vergütetes Ehrenamt. Das hat auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung immer wieder bestätigt.

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