OLG Oldenburg: Händler darf mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis werben
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 2 September 2015OLG Oldenburg: Händler darf mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis werben
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-ma... Werbung mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis ist zulässig. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg mit Urteil vom 31. Juli 2015 (Az.: 6 U 64/15) entschieden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Werbung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-ma...) ist für viele Unternehmen ein Muss, um die eigenen Produkte oder Dienstleistungen in einem positiven Licht darzustellen und den Verbraucher zu informieren. Allerdings darf Werbung nicht gegen die gesetzlichen Vorgaben, z.B. gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen.