Sperrfrist bei Eigenbedarfskündigung: aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 31 May 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Hat der Vermieter die Wohnung erworben, bevor die Kündigungsschutzklausel-Verordnung des Berliner Senats vom 13.08.2013 in Kraft getreten ist, greift die Sperrfrist dennoch.
Sperrfrist greift ab Zeitpunkt der erstmaligen Veräußerung
Das Landgericht Berlin hat sich in einem aktuellen Urteil vom 17.03.2016 (Aktenzeichen: 67 O 30/16) wieder einmal mit der Sperrfrist von zehn Jahren bei einer Eigenbedarfskündigung auseinandergesetzt.
Fakten
Seit 1979 hatte der Mieter die Wohnung gemietet. Die Umwandlung in Wohnungseigentum erfolgte 2009. Der aktuelle Vermieter hatte die Wohnung erworben, bevor die Berliner Kündigungsschutzklausel-Verordnung in Kraft getreten war. Der Vermieter konnte demnach nicht wissen, dass eine Sperrfrist ihn an einer Kündigung hindern würde.
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken