"Fehler bedeuten hohe Verluste" - Mehr Verbraucherschutz im Immobilienbereich
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 7 October 2015Der Erwerb einer Immobilie ist mit hohen wirtschaftlichen Werten verbunden. Um den Verbraucher zu schützen, will die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine Berufszulassung für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter verschärfen.
Leinfelden-Echterdingen, 07.10.2015 - Der Erwerb einer Immobilie ist mit hohen wirtschaftlichen Werten verbunden und die Rechtslage nicht immer klar definiert. Um den Verbraucher zu schützen, will die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine Berufszulassung für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter verschärfen.
Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie enthält zwei wesentliche Neuregelungen: den Sachkundenachweis und die Berufshaftpflicht für Makler und WEG-Verwalter.
Nach aktueller Rechtslage müssen weder Makler noch Verwalter über spezifisches Wissen verfügen. Anders als der Immobilienmakler bedarf der gewerbliche WEG-Verwalter nicht einmal einer behördlichen Erlaubnis. Künftig müssen beide Berufsgruppen ihre Sach- und Fachkenntnis vor einer IHK nachweisen. Immobilienmakler, die weniger als sechs Jahre tätig sind und über keinen anerkannten Abschluss verfügen, sollen die Sachkundeprüfung innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Novelle absolvieren.