Unterhaltsvereinbarung und Gefährdung des Existenzminimums
Verfasser: pr-gateway on Friday, 17 June 2016
Berlin (DAV). Bei einer Trennung oder Scheidung kommt es oft zu einer Unterhaltsvereinbarung. Darin kann auch geregelt werden, dass diese nicht abgeändert werden kann. Gleichwohl kann derjenige, der Unterhalt zahlen muss, eine Änderung dann verlangen, wenn seine eigene wirtschaftliche Existenz gefährdet ist. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) (http://familienanwaelte-dav.de) informiert über eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin.
Unterhaltsvereinbarung mit Abänderungsverzicht
Das Ehepaar ließ sich 1993 scheiden. Dabei trafen sie eine Unterhaltsvereinbarung, nach der der Mann zu Unterhalt verpflichtet war. Der Unterhaltsbetrag sollte sich dynamisch an die Preisentwicklung anpassen. Außerdem vereinbarten sie, dass die Unterhaltsvereinbarung "gleich aus welchem Rechtsgrund" nicht abgeändert werden könne.
Im April 2014 verlangte der Mann dennoch eine Abänderung. Er sah seine eigene Existenz gefährdet. Ihm bleibe nach der Unterhaltszahlung (http://familienanwaelte-dav.de) nicht mehr genügend Geld für sich.