Erstellen Sie innerhalb weniger Minuten Ihre kostenlose Pressemitteilung auf unserem Presseportal Prmitteilung.de. Um eine kostenlose Pressemitteilung erstellen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Sie können dann Ihre Presse Mitteilung erstellen und einreichen. Nach Prüfung durch uns wird die Pressemitteilung freigeschaltet, wenn sie die AGB und den Pressekodex erfüllt.
Veröffentlichen Sie hier Ihre Pressemitteilung kostenlos auf weiteren 180 Presseportalen.

Defereggental in Osttirol: Almrosenfest feiern und aktiv sein

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

 Almrosenfest feiern und aktiv sein
Almrosenblüte bei den Jagdhausalmen. (Foto: defereggental.org)

St. Jakob i. D. 28. Mai 2016 (DiaPrw). In der beeindruckenden Alpenkulisse des Defereggentales in Osttirol (defereggental.org) zeigt sich die Landschaft rund um den Obersee am Staller Sattel und auf vielen Almen bald in einem roten Farbrausch: Almrosenblüte. Das wird in St. Jakob wieder gefeiert. Am Wochenende, 18. und 19. Juni, steigt das 18. Almrosenfest, quasi auch die "Eröffnung" des Sommers. Außer Feiern und Genießen steht im Hochtal aber noch viel mehr auf dem Programm, zum Beispiel Wandern, Biken, Berg- und Klettertouren. Von Juni bis weit in den September hinein können attraktive Pauschalen gebucht werden.

Steigende Nachfrage nach Ferienhäusern in Dänemark

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Steigende Nachfrage nach Ferienhäusern in Dänemark
Ferienhaus mit Pool

Ferienhäuser werden bei deutschen Urlaubern immer beliebter. Von diesem Trend profitiert besonders ein Land wie Dänemark, wo der Urlaub mit der ganzen Familie in einem Ferienhaus am Meer eine lange Tradition hat. Die Ferienhausvermittler und Dänemarkspezialisten von DanCenter können sich deshalb in diesem Sommer über stattliche Zuwachsraten im zweistelligen Bereich bei den Buchungen freuen.

Mindestlohn - Bundesarbeitsgericht zur Berechnung

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Ausgangslage

In einem ersten Urteil hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Berechnung des Mindestlohns beschäftigt.

Fall

Eine Arbeitnehmerin hatte das Weihnachts- und das Urlaubsgeld (Sonderzahlungen) nicht wie üblich am Stück, sondern in monatlichen Raten zusätzlich zum normalen Gehalt ausgezahlt bekommen. Ohne die Sonderzahlungen wäre der Mindestlohn nicht erreicht gewesen. Entsprechend hat die Arbeitnehmerin auf die Differenzen geklagt und argumentiert, die Raten auf die Sonderzahlungen seien bei der Berechnung der für den Mindestlohn relevanten Summe (Stundensatz von 8,50 EUR) nicht einzubeziehen.

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zulasten der Arbeitnehmerin

Wie schon die Vorinstanz, hat auch das Bundesarbeitsgericht die Auffassung vertreten, dass die Sonderzahlungen bei der Berechnung des Mindestlohnes einzubeziehen sind. Das gelte jedenfalls dann, wenn diese Zahlungen vorbehaltlos und unwiderruflich geleistet werden. Das war vorliegend der Fall. Dementsprechend hat die Klägerin wie auch schon in den Vorinstanzen auch vor dem Bundesarbeitsgericht verloren.

Bedeutung der Entscheidung für die Praxis

Muss der Arbeitgeber bei der Kündigung die Kündigungsgründe angeben?

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Arbeitgeber geben in einer Kündigung in der Regel keine Begründung an. Arbeitnehmer sind daher oftmals ratlos, wenn sie eine Kündigung erhalten haben. Der Arbeitgeber wird zumeist einfach eine ordentliche Kündigung zu einem bestimmten Termin aussprechen, hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.

Kündigung bedarf keiner Begründung für Wirksamkeit:

Arbeitgeber müssen Kündigungen im Arbeitsrecht in der Regel nicht mit einer Begründung versehen. Nur wenn ausnahmsweise ein spezieller Tarifvertrag eine ausdrückliche Begründung verlangt, gilt etwas anderes. Das heißt allerdings nicht, dass der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund braucht.

Arbeitgeber braucht Kündigungsgrund (Ausnahme Kleinbetrieb):

Der Arbeitgeber muss zwar den Kündigungsgrund in der Kündigung selbst nicht nennen, er braucht aber in der Regel einen der gesetzlich anerkannten Gründe. Einzige Ausnahme sind Kleinbetriebe, in denen regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden. Ansonsten muss der Arbeitgeber spätestens im Kündigungsschutzprozess die Kündigungsgründe darlegen und beweisen. Wenn ihm das nicht gelingt, ist die Kündigung dadurch unwirksam.

Arbeitnehmer müssen Dreiwochenfrist beachten:

Hinweise für Mieter bei einer Kündigung des Vermieters

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Wenn bei Mietern eine Kündigung des Vermieters eingeht, ist das erst einmal noch kein Grund, panisch zu werden. Eine Kündigung bedeutet nicht, dass der Vermieter Sie direkt auf die Straße setzen kann. Mieter müssen allerdings wichtige Fristen beachten, innerhalb derer auf die Kündigung reagiert werden muss.

Vermieter braucht Räumungstitel:

Der Vermieter kann den Mieter nicht einfach die Straße setzen. Ob die Kündigung nun wirksam ist oder nicht, spielt dafür keine Rolle. Eine Räumung kann nur durch einen Gerichtsvollzieher mit entsprechendem Räumungstitel erfolgen. Für einen solchen Räumungstitel muss der Vermieter aber zunächst eine Räumungsklage vor dem zuständigen Amtsgericht anstrengen und den Prozess dann auch gewinnen. Wenn der Vermieter Anstalten macht, sich über diese Vorgaben hinwegzusetzen und sich der Wohnung zu bemächtigen, sollten Mieter die Polizei verständigen.

Wichtige Fristen beachten:

Untätig bleiben sollten Mieter aber im Fall einer Kündigung auch nicht. Ab dem Zeitpunkt des Zugangs laufen nämlich wichtige Fristen. Handelt es sich um eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs, kann diese unter Umständen durch eine rechtzeitige Nachzahlung unwirksam gemacht werden. Im Fall einer Eigenbedarfskündigung laufen Fristen für einen Widerspruch.

Bei Räumungsklage sofort tätig werden:

Ausschluss der Scheinselbstständigkeit bei Home-Office?

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Maßgeblich ist Eingliederung in Unternehmen

Bei der Prüfung von Scheinselbstständigkeit kommt es maßgeblich darauf an, wie stark der Arbeitnehmer in das Unternehmen des Auftraggebers eingegliedert ist. Auftraggeber denken daher häufig, dass sie dieses Problem dadurch lösen können, dass sie dem freien Mitarbeiter erlauben, seine Tätigkeiten zu Hause auszuüben. Das kann allerdings das Problem der Scheinselbstständigkeit in der Regel nicht lösen.

Home-Office keine Garantie gegen Scheinselbstständigkeit

Der Umstand allein, dass der freie Mitarbeiter im Home-Office tätig wird, schließt eine Scheinselbstständigkeit nicht aus. Denn auch Arbeitnehmer können so ihre Tätigkeit verrichten. Maßgeblich ist vielmehr die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses.

Auch bei Home-Office ist Eingliederung möglich

Kündigung nach Krankheit erhalten - was Arbeitnehmer beachten sollten

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Treten bei Arbeitnehmern häufiger Erkrankungen auf, sorgen sie sich oftmals um den Bestand des Arbeitsverhältnisses. Wann droht eine Kündigung des Arbeitgebers, wie sind Arbeitnehmer vor einer solchen geschützt? Was gilt es bei einer Kündigung zu beachten?

Kein Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

Arbeiten Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb mit regelmäßig weniger als zehn Mitarbeitern, hat es der Arbeitgeber mit einer Kündigung relativ einfach. Ein Kündigungsgrund muss nicht vorliegen, eine Krankheit des Arbeitnehmers ist ebenfalls kein Hinderungsgrund. Arbeitgeber müssen also nicht die Genesung des Arbeitnehmers abwarten. Wenn es darum geht, zu bestimmen, wie viele Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sind, werden Auszubildende nicht mitgezählt. Oftmals beschäftigt der Arbeitgeber aber auch vermeintlich selbstständige Mitarbeiter, bei denen es sich aber tatsächlich um Arbeitnehmer (Scheinselbstständige) handelt. Diese wiederum zählen durchaus. Es gilt also im Einzelfall genau zu überprüfen oder prüfen zu lassen, ob das Kündigungsschutz greift oder nicht.

Kündigung kann auch im Kleinbetrieb unwirksam sein

VR-Radio WLAN-Internetradio-Box IRS-600 mit Wecker und USB-Ladestation

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

VR-Radio WLAN-Internetradio-Box IRS-600 mit Wecker und USB-Ladestation
WLAN-Internetradio-Box mit Wecker und USB-Ladestation

Über 10.000 kostenlose Internetradio-Sender in einem Gerät: Die grosse weite Welt der Musik kommt jetzt in die Wohnung. Auch ohne laufenden PC lässt sich die schier unendliche Vielfalt von Radioprogrammen aus aller Welt empfangen.

Für jeden Geschmack die richtige Musik: Radiosender aus dem Urlaubsland oder Informationen über das aktuelle Weltgeschehen. Das passende Webradio kann man einfach nach Sprache, Genre oder Musikstil auswählen und die Lieblingssender direkt als Favoriten abspeichern.

Seiten