Zulässige und unzulässige Bankgebühren
Verfasser: pr-gateway on Friday, 29 April 2016
Autor: Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf
Es gibt keine zwei verschiedenen Meinungen darüber, dass ein Bankkunde Bankgebühren zu zahlen hat. Wenn Kreditinstitute ihren Kunden Gebühren berechnen, kommt es oft zu Streitigkeiten. Welche Entgelte im Bereich Girokonto Banken verlangen dürfen und welche Gebühren unzulässig sind, ist im Folgenden aufgelistet.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie gibt den aktuellen Diskussionsstand wieder.
Bankentgelte, die der Bundesgerichtshof (BGH) für unzulässig erklärt hat
Entgelt für Barein- und -auszahlungen auf das eigene Konto/vom eigenen Konto am Bankschalter
Ein Sonderentgelt für die Bareinzahlung und Barabhebung am Bankschalter darf das Geldinstitut nicht erheben, wenn es um das eigene Konto geht. Bei Einzahlungen auf ein fremdes Konto dagegen darf die Bank extra kassieren. Ebenso könnte sie eine Gebühr für Abhebungen am Geldautomaten verlangen (BGH-Urteil vom 30.11.1993, Az.: XI ZR 80/93).