Lufthansa: Gebühren und erhöhte Flugpreise zurückfordern
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 4 May 2016Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V.
4. Mai 2016. Das Landgericht (LG) Köln hat die Rechtswidrigkeit zweier Lufthansa-Klauseln bestätigt; die Lufthansa darf diese nicht weiter verwenden (Az. 26 O 435/15). Kunden, die durch diese Klauseln Umbuchungsgebühren oder erhöhte Flugpreise bezahlten, könnten diese nun zurückfordern, so der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS).
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Lufthansa hieß es, dass die im Flugschein eingetragenen Reisedaten verbindlich und Änderungen gar nicht oder nur gegen eine Gebühr möglich seien. Außerdem müssten Änderungen an der Beförderung im Vorfeld vorgenommen werden. Unter Umständen könnten diese dann auch eine Erhöhung des Flugpreises zur Folge haben. Jana Vollmann, Geschäftsführerin des DVS (www.dvs-ev.net): "Das LG Köln hat entschieden, dass diese Klauseln die Kunden unangemessen benachteiligen." Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).