Testament bei unverheirateten Paaren
Verfasser: pr-gateway on Monday, 10 July 2017Testament bei unverheirateten Paaren
Der Bundestag hat die "Ehe für alle" beschlossen. Ehepartner treten automatisch in die gesetzliche Erbfolge ein. Bei unverheirateten Paaren ist das anders. Hier gilt die gesetzliche Erbfolge nicht.
Verstirbt der Ehegatte, geht der Partner nach deutschem Erbrecht auch ohne Testament oder Erbvertrag nicht leer aus. In solchen Fällen gilt die gesetzliche Erbfolge. Auch wenn der Bundestag jetzt die "Ehe für alle" beschlossen hat, heißt das nicht, dass jedes Paar auch heiraten möchte. Viele Paare - ganz gleich ob heterosexuell oder homosexuell - entscheiden sich bewusst gegen das Modell der Ehe und leben ohne Trauschein zusammen. Auch wenn diese Lebensform gesellschaftlich inzwischen weitgehend anerkannt ist, ist sie im Erbrecht noch nicht angekommen. Denn im Todesfall geht der überlebende Partner leer aus, wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert. Sie werden von der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.