Verhaltensbedingte Kündigung wegen Strafantrags gegen den Arbeitgeber
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 1 June 2017Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Der Arbeitnehmer muss Rücksicht nehmen auf die Interessen seines Arbeitgebers, er darf ihm nicht schaden, nicht finanziell, und auch nicht in seinem Ansehen und seinem Image. Wer seinen Chef anzeigt oder Strafantrag stellt, riskiert diesen Imageschaden: Er kann dafür die verhaltensbedingte Kündigung kassieren, so das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 15.12.2016.
Eine Dozentin reagierte dort auf eine Unterrichts-Bewertung mit einem Strafantrag; genauer gesagt schaltete sie die Staatsanwaltschaft ein, weil ihr Arbeitgeber die Ergebnisse intern an Kollegen weitergegeben hat: ihrer Meinung nach eine Straftat nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Der Arbeitgeber reagierte mit einer verhaltensbedingten Kündigung. Die Dozentin habe ihre Vertragspflichten verletzt, rücksichtlos gehandelt, und einen schweren Imageschaden ihres Arbeitgebers in Kauf genommen. Der Strafantrag habe das gegenseitige Vertrauen zerstört und eine störungsfreie Fortführung des Arbeitsverhältnisses unmöglich gemacht.