Krank im Urlaub - was müssen Arbeitnehmer beachten?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 6 July 2017Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Die Urlaubssaison ist langsam absehbar, viele Arbeitnehmer werden sich schon auf ihren Urlaub freuen. Umso ärgerlicher für den, der dann teilweise oder gar die ganze Urlaubszeit über krank ist. Was kann man denn in diesem Fall als Arbeitnehmer machen?
Fachanwalt Bredereck: Ich erlebe vielfach, dass Arbeitnehmer meinen, sie könnten gar nichts machen und hätten einfach Pech gehabt. Das stimmt nicht! Ich muss zugeben, ich habe mich, als ich noch Arbeitnehmer war, auch nicht darum gekümmert, meinen Urlaub nachzuholen. Man hat als Arbeitnehmer aber einen Urlaubsanspruch, der auch nicht entfällt, wenn man nun letztlich krankheitsbedingt gar nichts von seinem Urlaub hatte. Der bezwecke Erholungseffekt kann dann nämlich gar nicht eintreten. Gerade dann, wenn man nur den gesetzlichen Mindesturlaub hat, sollte man diesen auch tatsächlich zur Regenerierung nutzen können.