lekker Energie setzt Markenschutz gegen Getränkehersteller durch
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 30 May 2017
(NL/7785711957) Die Bekanntheit der Marke lekker Energie wurde gerichtlich bestätigt. Der Schutzbereich der Marke lekker Energie erstreckt sich demnach nicht mehr lediglich auf Energieprodukte, sondern auch auf unähnliche Produkte, wie etwa solche aus dem Lebensmittelbereich. Das hat das Landgericht Berlin bereits in einem Urteil vom 31. Januar dieses Jahres entschieden. Der bundesweite Strom- und Gasanbieter lekker Energie hatte den Getränkehersteller Sei lekker! GmbH aus dem nordrhein-westfälischen Everswinkel verklagt, weil dieser die Bekanntheit der Marke lekker Energie für seinen Energiedrink lecker Energy ausgenutzt hatte und dafür auf der Domain lecker-energy.eu warb. Der Richterspruch hat inzwischen Rechtskraft erlangt und wurde von der Beklagten als endgültige Regelung anerkannt.
Da die Sei lekker! GmbH gegen eine einstweilige Verfügung der lekker Energie aus dem April 2016 Widerspruch einlegt hatte, musste die 15. Zivilkammer des Landgerichts Berlins Anfang des Jahres die Sach- und Rechtslage überprüfen. Diese Überprüfung führte Ende Januar zu einer Bestätigung der Beschlussverfügung.