Umsetzung der elektronischen Rechnung erfolgt auf der Basis von XRechnung
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 6 July 2017
Kreuzlingen, 6. Juli 2017 - Das Thema E-Rechnung ist derzeit aktuell wie nie zuvor: Zum einen hat das Bundesministerium des Innern (BMI) seinen Referentenentwurf zur E-Rechnungs-Verordnung am 22. Juni 2017 der Verbändeöffentlichkeit zugänglich gemacht. Am selben Tag wurde der in diesem Entwurf genannte Standard XRechnung ohne Änderungen vom IT-Planungsrat verabschiedet. Der IT-Planungsrat hat dabei den Standard XRechnung als maßgeblich für die Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in Deutschland beschlossen. Damit sind föderal übergreifend alle nationalen Hoheitsträger (Bund/Länder/Kommune) gehalten, die Umsetzung der elektronischen Rechnung auf der Basis von XRechnung vorzunehmen. Diese Wirkung tritt sofort in Kraft. Zum anderen wurde am 28. Juni 2017 der europäische CEN/TC 434 Standard EN 16931 für E-Invoicing veröffentlicht. Damit laufen nun die Fristen zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU.