Keine bösen Überraschungen - Wie man Gewinnspiele sicher durchführt
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 20 April 2017
Es klingt ganz einfach: Mit der Veranstaltung eines Gewinnspiels schnell und günstig eine große Anzahl potentieller Kunden erreichen. Häufig werden hierbei allerdings die gesetzlichen Rahmenbedingungen außer Acht gelassen - es drohen Abmahnungen von Konkurrenten und Verbraucherschutzvereinen. Trusted Shops berät, wie man rechtliche Stolpersteine bei der Ausrichtung von Gewinnspielen erkennt und vermeidet.
Gewinnspiele stellen eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Nr. 1 UWG dar, sie dienen - jedenfalls mittelbar - der Verkaufsförderung. Bei ihrer Ausrichtung sind aus diesem Grund die Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu beachten.
Bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen werden regelmäßig personenbezogene Daten der Teilnehmer erhoben, zum Beispiel, um den Gewinner benachrichtigen zu können. Daher sind insbesondere auch datenschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Es ist wichtig, nur die personenbezogenen Daten bei der Gewinnspielteilnahme zu erfragen, die für die Durchführung des Gewinnspiels auch tatsächlich erforderlich sind. Dies gebietet der Grundsatz der Datensparsamkeit. Die Teilnehmer müssen zusätzlich über die genaue Verarbeitung in einer Datenschutzerklärung, bzw. im Rahmen der Teilnahmebedingungen informiert werden.