Scheinselbstständigkeit: Krankenpfleger und Krankenschwestern im Krankenhaus als Selbstständige?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 30 March 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Das Thema Scheinselbstständigkeit wird immer relevanter und bildet aktuell einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit im Arbeitsrecht. Das hängt damit zusammen, dass die Deutsche Rentenversicherung in dieser Hinsicht vermehrt Prüfungen vornimmt mit dem klaren Ziel, Beiträge in die Rentenkasse zu bekommen. Einen Prüfungsschwerpunkt bilden dabei die medizinischen Berufe in Krankenhäusern. Können Krankenpfleger, Krankenschwestern und vergleichbares Personal im Krankenhaus als Selbstständige beschäftigt werden oder sind sie tatsächlich als Arbeitnehmer einzuordnen?
Prüfung von Scheinselbstständigkeit allgemein
Bei der Prüfung der Frage, ob ein Mitarbeiter als Scheinselbstständiger beschäftigt wird, ist zunächst auf den Vertrag zu schauen. Wenn der Vertrag bereits als Arbeitsvertrag betitelt ist, gibt es wenig Raum für Diskussionen. So darf man den Vertrag mit einem freien Mitarbeiter natürlich nicht betiteln.
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag