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Sind Sie fit in Sachen Compliance?

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Berlin / München, 31.03.2017 - Das Thema Compliance gewinnt zunehmend an Bedeutung. Kaum vergeht ein Tag, an dem nicht über Compliance Verstöße deutscher Unternehmen berichtet wird. VW führt die Negativ-Liste seit dem Diesel-Skandal seit nunmehr zwei Jahren an. Aber nicht nur Großkonzerne sind davon betroffen, auch mittelständische Unternehmen kämpfen mit diesem Phänomen.

Die Presse suggeriert häufig, dass hinter Compliance-Verstößen oft kriminelle Energie steckt. Das ist so nicht richtig. Zahlreiche Studien belegen, dass die häufigste Ursache für die Nichtbeachtung regulatorischer Anforderungen schlicht fehlende Kenntnis ist. Führungskräfte und Mitarbeiter sind meist nicht ausreichend informiert und sensibilisiert.

Ein wichtiger Schritt ist daher, Führungskräfte und Mitarbeiter im Unternehmen zu schulen und ihnen das notwendige Wissen an die Hand zu geben. Dabei geht es nicht nur um Theorie, sondern um praxisnahe Informationen: worauf muss ich achten, was muss ich tun, wie kann ich Fehler vermeiden.

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HELVAR ILLUSTRIS: SMARTES TOUCH-BEDIENTABLEAU

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 SMARTES TOUCH-BEDIENTABLEAU

(Mynewsdesk) Der Beleuchtungsspezialist Helvar präsentiert mit ILLUSTRIS ein berührungsempfindliches Bedienpanel mit integriertem Bluetooth®. Es ist die perfekte Ergänzung zu Helvar Lichtsteuerungen und DALI Device Type 8 Geräten.

ILLUSTRIS ist eine hochwertige und einfach zu bedienende Lösung für ein modernes Ambiente, ob in Büros, Bildungseinrichtungen, Wohnumgebungen, Kliniken und Heimen sowie Hotels. Die Steuerung erfolgt mit dem gleichen Komfort, den Anwender vom Umgang mit ihrem Smartphone gewohnt sind. Bevorzugte Beleuchtungsszenen lassen sich speichern und per „Touch“ aktivieren und auch verändern. Beispielsweise lässt sich die Farbtemperatur, die Helligkeit und die Farbsättigung des Lichts einstellen.

Mit der integrierten Bluetooth-Funktion kann die Beleuchtung nicht nur über das touchsensitive Bedienfeld gesteuert werden, sondern auch über ein Mobilgerät mit der App SceneSet® von Helvar. So werden Tablet oder Smartphone zu einer komfortablen Fernbedienung für das Raumlicht.

Berufsorientierung zur Integration: Ehring GmbH unterstützt Flüchtlinge

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Sie flohen vor Krieg, Unterdrückung oder wirtschaftlicher Not. Ihr Weg führte sie ins nordhessische Homberg/Efze. Dort bemühen sich derzeit Flüchtlinge aus zehn verschiedenen Ländern um einen Neuanfang. Ein wichtiger Schritt ist dabei ein sechsmonatiger mit Mitteln des ESF-BAMF-Programms geförderter berufsbezogener Deutschkurs, den die SHR Berufliche Rehabilitation GmbH derzeit in den Unterrichtsräumen des Kultur- und Begegnungszentrums ,,Alte Sparkasse" anbietet.

„Die Sprache ist der Schlüssel. Ohne Deutsch geht gar nichts“, erklärt Projektleiter Otmar Dippel. Der Diplom-Berufspädagoge hat früher als Berufsschullehrer gearbeitet. Jetzt bringt er Menschen aus Ländern wie Afghanistan, Bosnien, Bulgarien, Russland, Kasachstan, Jemen, Dominikanische Republik, Syrien, Türkei und China die deutsche Sprache bei.

Die Teilnehmer sind hochmotiviert. „Es ist erstaunlich zu sehen, wie schnell sie gemeinsam lernen“, freut sich Otmar Dippel. Da sie aus verschiedenen Ländern kommen, haben sie keine gemeinsame Sprache. Daher müssen sie zwangsläufig auf ihre neuerworbenen Deutschkenntnisse zurückgreifen, um gemeinsam kommunizieren zu können.

Auch wenn es zu Beginn einige Verständigungsprobleme gab, geht es innerhalb der Gruppe sehr familiär und freundschaftlich zu, betont Otmar Dippel. Neben dem Deutschkurs gehören auch gemeinsame Freizeitaktivitäten zum Gruppenalltag.

Wissensdurst und Motivation

Fristlose Kündigung: Videoüberwachung unter Umständen als Beweismittel erlaubt

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 Videoüberwachung unter Umständen als Beweismittel erlaubt
Arbeitsrecht

Ein Arbeitgeber überwacht die Zigarettenfächer neben der Kasse, und erwischt die Kassiererin - allerdings nicht beim Zigaretten-Diebstahl, sondern zufällig beim Pfandbon-Betrug. In einer KFZ-Werkstatt wird ein Ersatzteil-Lager gefilmt, auch dort vermutet man Diebstahl - zu sehen ist ein Mitarbeiter, der sich einen Bremsbelag in die Tasche steckt. Beide Mitarbeiter, die Kassiererin und der Werkstattmitarbeiter, erhielten die fristlose Kündigung, beide klagten, und beide verloren vor dem Bundesarbeitsgericht. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, erklärt, was das für Arbeitnehmer bedeutet und gibt Praxis-Tipps.

Begründung der Kündigung für Arbeitgeber nicht empfehlenswert

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Begründung der Kündigung für Arbeitgeber nicht empfehlenswert
Arbeitsrecht

Keine Verpflichtung zur Begründung von Kündigungen: Arbeitgeber müssen in ihrem Kündigungsscheiben keine Begründung für die Kündigung mit angeben. In wenigen Ausnahmefällen kann es sein, dass im Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart ist. Abgesehen davon besteht aber keine Begründungpflicht.

Geteilte Dienste: Bedeutung und Zulässigkeit

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 Bedeutung und Zulässigkeit
Arbeitsrecht

Maximilian Renger: Du hast zuletzt eine Reihe von Beiträgen zum Thema Arbeitszeit gemacht. Jetzt soll es noch um das spezielle Thema der geteilten Dienste gehen. Was ist denn darunter zu verstehen?

Fachanwalt Bredereck: Geteilter Dienst ist ein Phänomen, das sich z. B. häufig in Pflegeeinrichtungen findet. Dabei sind die Arbeitszeiten dann so ausgestaltet, dass der Arbeitnehmer seine Leistung nicht an einem Stück erbringt, sondern etwa einmal morgens und dann erst wieder am Abend. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber zu diesen Zeiten einen erhöhten Bedarf zum Einsatz des Arbeitnehmers hat.

Maximilian Renger: Klingt erst einmal nachvollziehbar, wenn der Arbeitnehmer eben zu diesen Zeiten gebraucht wird und sonst nicht oder?

Fachanwalt Bredereck: Das Interesse des Arbeitgebers ist auf jeden Fall nachvollziehbar. Auch mag es sein, dass sich einige Arbeitnehmer an diesen Arbeitszeiten gar nicht stören und ihnen das System eigentlich gut passt. Trotzdem ist es arbeitsrechtlich problematisch.

Hightech-Handheld bringt Leistung für den Handel

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Hightech-Handheld bringt Leistung für den Handel
Thomas Uppenkamp, Leiter des Geschäftsbereichs „Mobile Industrial Solutions“ der Casio Europe GmbH

Norderstedt/Düsseldorf, im März 2017: Auf der Handels-Fachmesse EuroShop in Düsseldorf wurde der Handheld Casio IT-G500 in Verbindung mit der Omni-Channel Lösung GK/Retail der GK Software AG mit einer "Silber"-Auszeichnung geehrt. Beim Wettbewerb "Top Produkt Handel 2017" hatten rund 800 Leser des Fachmagazins "BusinessHandel" über die besten Lösungen zur Unterstützung des Handels abgestimmt. In der Kategorie Filialmanagement wurde mit dem Casio IT-G500 ein bewährtes Warenwirtschaftssystem und ein innovatives MDE-Handheld zu Siegern gekürt.

"Dass Casio mit dem Mobilcomputer IT-G500 "Silber" geholt hat, freut uns sehr", erklärt der stolze Gewinner Thomas Uppenkamp, Leiter des Geschäftsbereichs "Mobile Industrial Solutions" der Casio Europe GmbH. "Es liegt wohl an den vielfältigen Möglichkeiten der Datenerfassung in Verbindung mit bester Ergonomie und hoher Robustheit, dass der Handel das Gerät so gut annimmt und es im Filialeinzelhandel zunehmend Verbreitung findet."

Verhaltensbedingte Kündigung - häufigste Gründe für eine Unwirksamkeit

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Verhaltensbedingte Kündigung für Arbeitgeber schwierig

Hat der Arbeitnehmer eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt, kommt für Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht. Die gestaltet sich in der Praxis aber oft schwierig. Häufig sind verhaltensbedingte Kündigungen unwirksam mit der Folge, dass der Arbeitnehmer zwar oftmals doch geht, aber nur gegen eine entsprechend hohe Abfindung.

Beweisschwierigkeiten und unüberlegtes Vorgehen

Thema Fehlzeiten - was sollte man bei einem Personalgespräch mit dem Arbeitgeber beachten?

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Thema Fehlzeiten - was sollte man bei einem Personalgespräch mit dem Arbeitgeber beachten?
Arbeitsrecht

Maximilian Renger: Du hast zuletzt mehrere Beiträge zum Thema Personalgespräch gemacht, nun hatte ein Zuschauer auf YouTube noch einmal speziell nachgefragt, wie man sich als Arbeitnehmer in einem Fehlzeitengespräch verhalten sollte. Was ist zu beachten?

Fachanwalt Bredereck: Ich habe die Nachfrage jetzt zunächst einmal so verstanden, dass es sich um ein Personalgespräch zum Thema Fehlzeiten handeln soll, bei dem der Arbeitgeber vermutlich ein wenig nachforschen will, welchen Grund das Fehlen hat und wie es Zukunft weiter gehen soll. Da ist es mit generellen Tipps etwas schwierig. Man muss immer schauen, in welcher Situation sich der Arbeitnehmer gerade befindet.

Maximilian Renger: Wie ist das zu verstehen?

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