Verschwiegenheitspflicht verletzt - Fristlose Kündigung wirksam
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 24 August 2017Verschwiegenheitspflicht verletzt - Fristlose Kündigung wirksam
Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen. Das geht aus einem Urteil des LAG Baden-Württemberg hervor (Az.: 12 Sa 22/16).
Bevor ein Arbeitgeber eine Kündigung wirksam aussprechen kann, muss er prüfen, ob auch mildere Mittel wie eine Abmahnung ausreichend sind, um den Arbeitnehmer zu einem pflichtgemäßen Verhalten zu bringen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen durch den Arbeitnehmer kann aber auch auf eine Abmahnung verzichtet werden, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. November 2016 zeigt.