Ein Tier gefunden? Was jetzt zu tun ist
Verfasser: pr-gateway on Friday, 16 June 2017ARAG Experten informieren über das richtige Verhalten, wenn man Streuner findet
So genannte Freigänger gibt es vor allem bei Katzen. Sie lieben es, nach Lust und Laune zu kommen und zu gehen. Dabei kann es schon mal vorkommen, dass die Samtpfote sich für einige Zeit ein neues Zuhause sucht. ARAG Experten warnen davor, die Streuner allzuschnell als Familienzuwachs zu betrachten. Wer Fundtiere behält, macht sich unter Umständen sogar des Diebstahls schuldig. Wie man mit vermeintlich herrenlosen Tieren umgeht, erklären die ARAG Experten im Folgenden.
Die Rechtslage
So lobenswert es auch ist, sich um herumstreunende Katzen und Hunde zu kümmern - bleibt der Eigentümer des Tieres unauffindbar, gilt das Tier - so paradox es klingt - als Fundsache. Und ob lebendiger Vierbeiner oder Schlüsselbund, für Fundsachen ist die Gemeinde bzw. Stadt zuständig. Daher raten die ARAG Experten, das Findeltier beim örtlichen Tierheim, der Polizei oder dem Fundbüro zu melden - und zwar (auch) schriftlich in Form einer Fundtieranzeige. Ansonsten haben die Tierfreunde keinen Anspruch auf Erstattung entstehender Kosten wie etwa für den Tierarzt.