Marktübersicht Cloud-Speicher: Mit diesen Lösungen speichern Unternehmen ihre Daten sicher in der Cloud
Verfasser: pr-gateway on Monday, 23 October 2017
Seit dem 1. Januar 2017 gelten für Unternehmen neue Regelungen zur Archivierung von Geschäftsunterlagen. So wurde mit dem Jahresbeginn die Langzeitarchivierung von digitalen Geschäftsbriefen zur unumgänglichen Pflicht. Dokumente, die als Geschäftsbriefe gelten oder steuerlich relevant sind, fallen damit unter die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Dabei spielt das Format - Papierform oder digital - keine Rolle. Der Begriff "Geschäftsbriefe" umfasst u.a. Angebote, Rechnungen oder Handelsbriefe, die per E-Mail versendet oder empfangen wurden.
Darüber hinaus ergeben sich für Unternehmen die folgenden Dokumentations- und Aufbewahrungsplichten:
* Digitale Geschäftsunterlagen müssen laut GoBD sechs bis zehn Jahre lang gesichert werden
* Steuerlich relevante E-Mails müssen manipulationssicher gespeichert werden