Auflösung einer Stiftung - BFH zur Besteuerung der Liquidationszahlungen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 20 July 2018Auflösung einer Stiftung - BFH zur Besteuerung der Liquidationszahlungen
Liquidationszahlungen nach der Auflösung einer Stiftung sind nicht mit Gewinnausschüttungen wirtschaftlich vergleichbar. Das hat der BFH mit Urteil vom 28. Februar 2018 entschieden (Az. VIII R 30/15).
Nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen die Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der Körperschaftssteuer befreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die Gewinnausschüttungen vergleichbar sind, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs fällt die Auszahlung des Liquidationsendvermögens nach der Auflösung einer Stiftung an den ausschließlich Anfallberechtigten nicht unter diese Einkünfte.