Fastnacht, Fasching, Karneval - und die GEMA schunkelt mit
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 8 February 2018ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer über die Nutzungsrechte von Musik nicht nur in der fünften Jahreszeit
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist weltweit eine der größten Verwertungsgesellschaften für Werke der Musik. Sie verwaltet die Nutzungsrechte aus dem deutschen Urheberrecht von Komponisten, Textdichtern, deren Erben und Musikverlegern sowie von Rechteinhabern aus aller Welt. Wenn jetzt Tanzveranstaltungen, Partys und Sangesfreuden in den Karnevalshochburgen Konjunktur haben, stellt sich Veranstaltern oft die Frage nach der Abgabepflicht. ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet offene Fragen zur GEMA.
Muss denn nun jede Karnevalsfeier bei der GEMA angemeldet werden?
RA Tobias Klingelhöfer: "Mer losse d"r Dom en Kölle" oder besser die Kirche im Dorf. Wer mit Freunden und Verwandten Karneval feiert, muss natürlich keine Abgaben an die GEMA zahlen. Nur wenn in der Öffentlichkeit Musik genutzt wird, werden Vergütungspflichten fällig.