BGH: Zur Steuerhinterziehung gehört auch der daraus resultierende Steuervorteil
Verfasser: pr-gateway on Friday, 6 July 2018BGH: Zur Steuerhinterziehung gehört auch der daraus resultierende Steuervorteil
Zur Straftat der Steuerhinterziehung gehört nicht nur eine fehlerhafte Steuererklärung, sondern auch ein daraus resultierender Steuervorteil. Das hat der Bundesgerichtshof aktuell klargestellt.
Steuerhinterziehung kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren bestraft werden. Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung ist erfüllt, wenn die Steuern verkürzt oder andere nicht gerechtfertigte Steuervorteile durch falsche oder unvollständige Angaben gegenüber den Finanzbehörden erlangt wurden oder die Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen wurden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Allerdings gehört zur Straftat der Steuerhinterziehung nicht nur eine fehlerhafte Erklärung, sondern auch ein daraus resultierender Steuervorteil, wie der BGH mit Beschluss vom 25. Januar 2018 bekräftigte (Az.: 1 StR 264/17).