7 wichtige Fakten auf dem Steuerbescheid
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 7 August 2018
Liegt der Einkommensteuerbescheid erstmal im Briefkasten, so folgt eine Konfrontation mit kompakten Tabellen und Begrifflichkeiten aus der Juristensprache. Lustlosigkeit macht sich oftmals breit. Zudem haben viele Hemmungen, den Einkommensteuerbescheid genauer zu betrachten und auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen. Da sich an jeder Stelle und nicht nur bei der Berechnung der Steuer in die Bescheide Fehler einschleichen können, sollte jeder Steuerbescheid nachgeprüft werden.
1. Das Ausstellungsdatum
Rechts oben in der Ecke steht auf dem Bescheid das Ausstellungsdatum. Das könnte relevant werden, falls gegen den Bescheid Einspruch erhoben wird. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung. Für die Zustellung werden dem Datum des Bescheids drei Tage hinzuaddiert. An Sonn- und Feiertagen, an denen die Frist abläuft, gibt es nochmals eine kleine Verlängerung, da die Frist nur an einem Werktag ablaufen kann. Geht der Einspruch nach der Frist ein, wird er unwirksam.
2. Ein Vorläufigkeitsvermerk
Unter der Festsetzung steht oftmals ein Vorläufigkeitsvermerk, wie z. B. dass der Bescheid "teilweise vorläufig" ist. Dieser Hinweis besagt, dass das Finanzamt sich vorbehält, den Bescheid nochmals nachzuprüfen, falls sich ein Sachverhalt ändert. Der Grund der Vorläufigkeit muss im langen Erläuterungstext stehen. Meistens liegt er in schwebenden Gerichtsverfahren, bei denen das Urteil noch aussteht.