Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Sozialversicherungsrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 7 August 2018Gesetzliche Unfallversicherung: Kein Versicherungsschutz für Kind bei Betreuung durch Großmutter
In vielen Familien passen regelmäßig auch Verwandte wie zum Beispiel die Großeltern auf die Kinder auf. Erleidet ein Kind während dieser Betreuung einen Unfall, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Gesetzlich unfallversichert sind Kinder nur bei einer staatlich organisierten oder vermittelten Betreuung. Dies hat laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Bundessozialgericht entschieden.
BSG, Az. B 2 U 2/17 R