Irreführende Werbung - Verbraucher muss Preisklarheit haben
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 18 October 2018Irreführende Werbung - Verbraucher muss Preisklarheit haben
Wer mit unrealistisch niedrigen Abschlagsbeträgen wirbt, handelt unlauter und für den Verbraucher irreführend. Diese Art der Werbung stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Kunden werden vielfach mit günstigen Tarifen beworben. Die lassen sich über Vergleichsportale im Internet finden, teilweise werden Verbraucher aber auch direkt angerufen. Falsche oder irreführende Angaben zu den Kosten für die Verbraucher dürfen dabei nicht gemacht werden. Es gelten die Grundsätze der Preiswahrheit und Preisklarheit für den Verbraucher, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
