Unternehmen haftet für Wettbewerbsverstoß seines beauftragten Handelsvertreters
Verfasser: pr-gateway on Monday, 1 April 2019Unternehmen haftet für Wettbewerbsverstoß seines beauftragten Handelsvertreters
Ein Unternehmen muss für Wettbewerbsverstöße beauftragter Handelsvertreter geradestehen. Das hat das LG Frankfurt mit Urteil vom 9. November 2018 entschieden (Az.: 3-10 O 40/18).
Handelsvertreter können als Beauftragte eines Unternehmens handeln. Begeht ein von einem Unternehmen beauftragter Handelsvertreter Wettbewerbsverstöße, kann nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auch das Unternehmen dafür haftbar gemacht werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.