Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Wohnungseigentumsrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 5 November 2019Eigentumswohnung: Klimaanlage ist bauliche Veränderung
Installiert ein Wohnungseigentümer eine Klimaanlage auf seiner Terrasse, ist dies eine bauliche Veränderung. Hat der Eigentümer an der Terrasse ein Sondernutzungsrecht, darf er dort nicht ohne Weiteres bauliche Veränderungen durchführen. Er muss zuvor die Zustimmung seiner Miteigentümer einholen. So hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Amtsgericht München entschieden.
Worum ging es bei Gericht?