Besitzer älterer Feuerstätten müssen dieses Jahr handeln
Moderne Feuerstätten reduzieren die Emissionen um bis zu 85 Prozent
Wer eine ältere Feuerstätte für feste Brennstoffe betreibt, sollte bald handeln, sonst droht seinem Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin Ende dieses Jahres womöglich das Aus. Die "Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (kurz: 1. BImSchV) besagt nämlich, dass häusliche Einzelraum-Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1995 erfolgte, nur dann weiter betrieben dürfen, wenn sie die darin festgelegten Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub einhalten.
Nachrüsten, Austauschen oder Stilllegen
Ist das nicht der Fall, so der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., muss die Feuerstätte mit einer entsprechenden Minderungstechnik nachgerüstet, gegen ein neues Gerät ausgetauscht - oder aber bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt werden. Immerhin ist der Ofen dann bereits mehr als ein Vierteljahrhundert in Betrieb. Der Fachverband rät daher zu einer rechtzeitigen Modernisierung, die nicht nur dem Klima hilft, sondern auch die Heizkosten senkt.