Urlaubsschnäppchen - Plagiate sind kein Kavaliersdelikt
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 8 September 2016ARAG Experten warnen vor Urlaubsandenken, die Designerware vortäuschen.
Laut Duden bezeichnet der Begriff Plagiat das unrechtmäßige Nachahmen des Werkes eines anderen. Wer Plagiate in Umlauf bringt, beschädigt nicht nur sein Image und seinen guten Ruf. Denn bei den meisten Plagiaten handelt es sich nicht um dubiose Doktorarbeiten einiger Spitzenpolitiker, sondern um besonders günstige Designerware. Diese werden gerade jetzt besonders häufig von Urlaubsreisen mitgebracht. Meist ist es Markenpiraterie, also das Anbringen von Etiketten an minderwertiger Kleidung, um eine höherwertige Designermarke vorzutäuschen. Da dem Inhaber einer Marke das ausschließliche Nutzungsrecht an der Marke zusteht, hat er gegenüber demjenigen, der die Marke unberechtigt verwendet, neben einem Anspruch auf Auskunft und Vernichtung der gefälschten Ware auch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, warnen ARAG Experten.