Was bleibt? – Gedenktage regen zum Nachdenken an
Allerheiligen und Allerseelen sind Tage des Innehaltens. Stille Tage. Viele Menschen gedenken Verstorbenen und legen Blumen oder Kränze auf die Gräber. In solchen Augenblick kommt auch die Frage auf, was von einem selbst eigentlich einmal bleiben wird, über den Tod hinaus. – Das eigene Testament eröffnet hier Chancen und Möglichkeiten.
1./ 2. November 2019 – Die Gedenktage Allerheiligen und Allerseelen geben Anlass, sich an Menschen zu erinnern, die nicht mehr unter uns weilen. Die Rituale sind vielfältig: Frische Blumen auf das Grab legen, alte Fotoalben durchblättern, Kerzen anzünden, ein Spaziergang zum Friedhof oder einfach ein Moment des Innehaltens und Erinnerns. Gedenken wir Verstorbenen, wird uns zugleich die eigene Vergänglichkeit stärker bewusst. Schnell stellen wir uns dann die Frage: Was bleibt eigentlich von mir, wenn ich nicht mehr bin?
„Was bleibt?“ manifestiert das Nachdenken über das, was war und das, was für die Zukunft bleiben soll und beschäftigt Menschen seit jeher. Viele von uns haben das Bedürfnis, Gutes zu hinterlassen. „Menschen denken nicht nur darüber nach, wem sie ihren Wohlstand hinterlassen möchten, sondern auch darüber, künftigen Generationen ein Geschenk zu machen und so in Erinnerung zu bleiben“, sagt Susanne Anger, Sprecherin der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“. – Eine Möglichkeit, eigene Werte an nachfolgende Generationen weiterzugeben und über den Tod hinaus wirken zu lassen, ist gemeinnützig zu vererben. Die Entscheidung, welcher gute Zweck im Testament bedacht werden soll, ist dabei immer auch geprägt durch die eigene Lebensgeschichte - durch schwere Zeiten oder Krankheiten, besondere Begegnungen und Momente des Glücks.
Die Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“, ein Zusammenschluss aus 22 gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen, ist eine Antwort auf das wachsende Bedürfnis in der Bevölkerung, den Nachlass verantwortungsbewusst zu gestalten. Zur Gemeinschaftsinitiative gehören u.a. Amnesty International, Deutsches Kinderhilfswerk, Max-Planck-Gesellschaft, Deutsche Alzheimer Gesellschaft, DKMS, Welthungerhilfe, Johanniter-Unfall-Hilfe, Vier Pfoten, action medeor und die Welthungerhilfe. Gemeinsames Ziel ist es, das Erbe für den guten Zweck stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, potenzielle Erblasser zu informieren und sie bei der Gestaltung eines rechtsgültigen Testaments zu unterstützen. – Mit einem Testament die eigenen Werte weiterleben lassen, das ist letztendlich auch eine Antwort auf die Frage „Was bleibt?“.
Weitere Informationen, Termine für Informationsveranstaltungen und Geschichten von Erblassern und Stifterinnen finden sich unter www.mein-erbe-tut-gutes.de